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Benefit

Sachbezugskarte

Der monatliche Sachbezug landet auf einer Prepaid-Mastercard. Ihre Mitarbeitenden entscheiden selbst, wofür sie ihn einsetzen, und Sie haben keinen Verwaltungsaufwand mit Gutscheinen.

50,00 €

pro Monat und Mitarbeitendem

600,00 €

im Jahr, netto

frei

wählbare Akzeptanzstellen

Was dabei herauskommt

Die Rechnung für eine Person bei voller Ausschöpfung. Multiplizieren Sie sie mit Ihrer Teamgröße.

Ein Mitarbeitender

Monatlicher Sachbezug50,00 €
Monate im Jahr12
Jährlich, netto600,00 €

Im Rahmen der geltenden Freibeträge. BenefitCheckin erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

So läuft es ab

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Wir bestellen die Karten für Ihr Team. Rechnen Sie hier mit ein bis zwei Wochen.

Aufladen

Der Betrag wird monatlich automatisch aufgeladen, ohne dass Sie etwas tun.

Einsetzen

Bezahlen überall dort, wo Mastercard akzeptiert wird.

Sachbezugskarte statt Kreditkarte: was erlaubt ist

Wer nach einer „Kreditkarte für Mitarbeitende“ oder einer „Prepaid-Kreditkarte für den Sachbezug“ sucht, meint meist eine Sachbezugskarte. Sie sieht aus wie eine Kreditkarte und wird mit Mastercard-Akzeptanz eingesetzt, innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Steuerlich ist sie ein Sachbezug, keine frei verfügbare Geldleistung.

  • Höhe: bis 50 € im Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)
  • Freigrenze, kein Freibetrag: Wird die Grenze in einem Monat überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig
  • Je Monat: Nicht ausgeschöpfte Beträge lassen sich nicht auf Folgemonate übertragen. Bereits geladenes Guthaben bleibt aber auf der Karte
  • Kein Bargeld: Auszahlung oder Überweisung des Guthabens ist ausgeschlossen
  • Begrenzter Einsatz: Die Karte muss die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen, in der Praxis meist über eine regionale Begrenzung (BMF-Schreiben vom 15. März 2022)
  • Voraussetzung: zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Sachbezugskarte oder Firmenkreditkarte?

Eine Firmenkreditkarte dient dienstlichen Ausgaben, die abgerechnet werden. Die Sachbezugskarte ist ein Benefit: Mitarbeitende kaufen damit privat ein, ohne Kreditrahmen und ohne Abrechnung gegenüber dem Arbeitgeber.

Kombination mit anderen Benefits

Essenszuschuss und Internetzuschuss laufen neben dem Sachbezug und belasten die 50-€-Freigrenze nicht. Über BenefitCheckin verwalten Sie alle drei in einem Dashboard.

Stand: Oktober 2026. BenefitCheckin erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Nein. Nicht ausgegebenes Guthaben bleibt auf der Karte und kann später verwendet werden.
Sie ändern das im Dashboard. Neue Mitarbeitende bekommen eine Karte, ausscheidende werden deaktiviert.
Ja, Sie legen die Höhe pro Person oder Gruppe fest, im Rahmen der geltenden Freigrenze.
Nein. Sie funktioniert im Handel wie eine Prepaid-Mastercard, hat aber keinen Kreditrahmen, erlaubt keine Barauszahlung und ist nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen einsetzbar.
Die 50 € sind eine Freigrenze. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag des Monats steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das System verhindert deshalb Aufladungen über die Grenze.

Passt das zu Ihrem Team?

Wir rechnen im Gespräch durch, was dieser Benefit bei Ihrer Belegschaft konkret bedeutet.