
Benefit
Erholungsbeihilfe
Ein Zuschuss zum Urlaub für Mitarbeitende und ihre Familien. Für Mitarbeitende, Ehe- oder Lebenspartner und Kinder gelten eigene Jahresbeträge, die pauschal versteuert werden.
156 €
im Jahr je Mitarbeitendem, plus 104 € für Partner und 52 € je Kind
pauschal
versteuert statt individuell
Was dabei herauskommt
Beispiel: verheiratete Mitarbeitende mit zwei Kindern. Für Alleinstehende sind es bis zu 156 € im Jahr.
Familie mit zwei Kindern
Im Rahmen der geltenden Grenzen. BenefitCheckin erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
So läuft es ab
Freischalten
Sie aktivieren die Erholungsbeihilfe im Dashboard.
Angaben ergänzen
Ihre Mitarbeitenden geben an, für wen die Beihilfe gilt.
Zuordnen
Die Beträge werden den Personen zugeordnet und dokumentiert.
Auszahlen
Die Auszahlung läuft über die Lohnabrechnung.
Erholungsbeihilfe 2026: Beträge, Fristen, Nachweis
Die Erholungsbeihilfe ist ein Zuschuss des Arbeitgebers für Urlaub und Erholung, zusätzlich zum regulären Lohn. Der Arbeitgeber kann sie pauschal mit 25 % versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG). Dann gehört sie nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV), und Mitarbeitende erhalten den vollen Betrag.
- Mitarbeitende: bis 156 € im Kalenderjahr
- Ehe- oder Lebenspartner: bis 104 €
- Je Kind: bis 52 €
- Beispiel: verheiratet, zwei Kinder: bis 364 € im Jahr
- Zeitpunkt: im zeitlichen Zusammenhang mit einem Urlaub, in der Regel höchstens drei Monate vor oder nach der Erholung
- Voraussetzung: zusätzlich zum Lohn, keine Gehaltsumwandlung
Was passiert, wenn die Beträge überschritten werden?
Die Grenzen gelten je Person und Kalenderjahr. Mehrere Zahlungen im Jahr sind möglich, solange die Summe darunter bleibt. Führt eine Zahlung dazu, dass eine Grenze überschritten wird, kann diese Zahlung nicht mehr pauschal versteuert werden. Bereits pauschal versteuerte frühere Zahlungen bleiben davon unberührt.
Nachträglich zahlen und dokumentieren
Die Beihilfe kann auch nach dem Urlaub gezahlt werden, solange der zeitliche Zusammenhang gewahrt bleibt. Ein Urlaub muss keine Reise sein, auch freie Tage zu Hause zählen. Dokumentieren Sie den Urlaubszeitraum, etwa über den Urlaubsantrag oder eine kurze Erklärung der Mitarbeitenden.
Erholungsbeihilfe und Urlaubsgeld
Die Erholungsbeihilfe ist vom Urlaubsgeld unabhängig und kann zusätzlich gezahlt werden.
Stand: Oktober 2026. BenefitCheckin erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Weitere Benefits
Passt das zu Ihrem Team?
Wir rechnen im Gespräch durch, was dieser Benefit bei Ihrer Belegschaft konkret bedeutet.