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Benefit

Erholungsbeihilfe

Ein Zuschuss zum Urlaub für Mitarbeitende und ihre Familien. Für Mitarbeitende, Ehe- oder Lebenspartner und Kinder gelten eigene Jahresbeträge, die pauschal versteuert werden.

156 €

im Jahr je Mitarbeitendem, plus 104 € für Partner und 52 € je Kind

pauschal

versteuert statt individuell

Was dabei herauskommt

Beispiel: verheiratete Mitarbeitende mit zwei Kindern. Für Alleinstehende sind es bis zu 156 € im Jahr.

Familie mit zwei Kindern

Mitarbeitende/r156,00 €
Ehe- oder Lebenspartner104,00 €
Zwei Kinder, je 52 €104,00 €
Im Jahr364,00 €

Im Rahmen der geltenden Grenzen. BenefitCheckin erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

So läuft es ab

Freischalten

Sie aktivieren die Erholungsbeihilfe im Dashboard.

Angaben ergänzen

Ihre Mitarbeitenden geben an, für wen die Beihilfe gilt.

Zuordnen

Die Beträge werden den Personen zugeordnet und dokumentiert.

Auszahlen

Die Auszahlung läuft über die Lohnabrechnung.

Erholungsbeihilfe 2026: Beträge, Fristen, Nachweis

Die Erholungsbeihilfe ist ein Zuschuss des Arbeitgebers für Urlaub und Erholung, zusätzlich zum regulären Lohn. Der Arbeitgeber kann sie pauschal mit 25 % versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG). Dann gehört sie nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV), und Mitarbeitende erhalten den vollen Betrag.

  • Mitarbeitende: bis 156 € im Kalenderjahr
  • Ehe- oder Lebenspartner: bis 104 €
  • Je Kind: bis 52 €
  • Beispiel: verheiratet, zwei Kinder: bis 364 € im Jahr
  • Zeitpunkt: im zeitlichen Zusammenhang mit einem Urlaub, in der Regel höchstens drei Monate vor oder nach der Erholung
  • Voraussetzung: zusätzlich zum Lohn, keine Gehaltsumwandlung

Was passiert, wenn die Beträge überschritten werden?

Die Grenzen gelten je Person und Kalenderjahr. Mehrere Zahlungen im Jahr sind möglich, solange die Summe darunter bleibt. Führt eine Zahlung dazu, dass eine Grenze überschritten wird, kann diese Zahlung nicht mehr pauschal versteuert werden. Bereits pauschal versteuerte frühere Zahlungen bleiben davon unberührt.

Nachträglich zahlen und dokumentieren

Die Beihilfe kann auch nach dem Urlaub gezahlt werden, solange der zeitliche Zusammenhang gewahrt bleibt. Ein Urlaub muss keine Reise sein, auch freie Tage zu Hause zählen. Dokumentieren Sie den Urlaubszeitraum, etwa über den Urlaubsantrag oder eine kurze Erklärung der Mitarbeitenden.

Erholungsbeihilfe und Urlaubsgeld

Die Erholungsbeihilfe ist vom Urlaubsgeld unabhängig und kann zusätzlich gezahlt werden.

Stand: Oktober 2026. BenefitCheckin erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Im zeitlichen Zusammenhang mit einem Urlaub, in der Regel höchstens drei Monate davor oder danach. Auch mehrere Teilzahlungen im Jahr sind möglich, solange die Jahresgrenzen eingehalten werden.
Ja, die Beihilfe ist nicht an den Beschäftigungsumfang gebunden.
Der Zusammenhang zur Erholung muss dokumentiert sein, etwa über den Urlaubszeitraum aus dem Urlaubsantrag oder eine Erklärung der Mitarbeitenden. Eine Reise ist nicht erforderlich.
Bis 156 € für Mitarbeitende, 104 € für Ehe- oder Lebenspartner und 52 € je Kind im Kalenderjahr. Eine Familie mit zwei Kindern kommt so auf bis zu 364 €.
Ja, auch nach dem Urlaub, solange der zeitliche Zusammenhang gewahrt ist. In der Regel sollten nicht mehr als drei Monate zwischen Urlaub und Auszahlung liegen.

Passt das zu Ihrem Team?

Wir rechnen im Gespräch durch, was dieser Benefit bei Ihrer Belegschaft konkret bedeutet.