Erholungsbeihilfe

Arbeitnehmer können finanzielle Unterstützung für Urlaub und Freizeitaktivitäten erhalten. Hierzu können Arbeitgeber jährlich bis zu 156,00 € (260,00 € für Verheiratete) steuer- und sozialversicherungsbegünstigt für Erholungszeiten beisteuern. 

Arbeitgeber können allerdings auch diesen Zuschuss von 13,00 € bzw. 21,67 € monatlich einbehalten und dann direkt über die Entgeltabrechnung auszahlen, sobald der Urlaub ansteht.

BenefitCheckin ist Ihr Partner für Mitarbeitervergünstigungen – kontaktieren Sie uns für eine optimale Erholungszeit.